
Verschwiegenheitspflicht in der Psychotherapie
Als Psychotherapeutin in Linz unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG). Alle Informationen, die Sie mir im Rahmen der Psychotherapie anvertrauen, werden streng vertraulich behandelt – sowohl während der laufenden Behandlung als auch nach deren Abschluss. Diese Vertraulichkeit bildet die Grundlage einer sicheren und vertrauensvollen therapeutischen Beziehung, die für den Erfolg der Therapie wesentlich ist.
Erstgespräch und Ablauf der Psychotherapie
Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und besprechen Ihre Themen, Anliegen und Ziele. Zudem klären wir organisatorische Fragen wie Häufigkeit, Kosten und den Ablauf der Psychotherapie. Das Erstgespräch dient als Orientierung und ist zugleich der Beginn der therapeutischen Arbeit.
Wenn Sie Interesse an einem Erstgespräch haben, können Sie mich gerne über das Kontaktformular auf dieser Website erreichen. Bitte schildern Sie dort kurz Ihr Anliegen. Ich melde mich anschließend telefonisch, um einen passenden Termin zu vereinbaren. Alternativ erreichen Sie mich auch per E-Mail oder telefonisch. Sollte ich gerade in einer Sitzung sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht – ich rufe Sie zuverlässig zurück.
Da ich von Beginn an therapeutisch arbeite, entsprechen die Kosten des Erstgesprächs jenen einer regulären Einheit.
Honorar für Psychotherapie
Einzeltherapie (50 Minuten): € 80
Paartherapie (90 Minuten): € 120
Das Honorar wird pro Sitzung verrechnet und ist am Ende jeder Einheit bar oder per Überweisung zu begleichen.
Kostenzuschuss durch Krankenkassen
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision besteht für Sie die Möglichkeit, bei bestimmten Krankenkassen – wie KFG, KFL und LKUF – sowie bei einigen privaten Zusatzversicherungen einen Kostenzuschuss für Psychotherapie zu erhalten. Gerne informiere ich Sie persönlich, welche Optionen in Ihrem Fall bestehen und welche Unterlagen dafür notwendig sind.
Absageregelung und Terminvereinbarung
Alle vereinbarten Therapietermine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar verrechnet, da der Termin ausschließlich für Sie reserviert wurde.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und freue mich darauf, Sie auf Ihrem therapeutischen Weg zu begleiten.